Weiterbildung KJPP
Allgemeine Informationen zur Weiterbildung
Richtline Weiterbildung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages am 15.11.2018 die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen und zuletzt am 29.06.2023 aktualisiert.
Für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung sind in Deutschland die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig.
Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern lediglich empfehlenden Charakter.
Für den einzelnen Arzt ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er ist.
Weiterbildung (Facharztausbildung) Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Definition: Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie befassen sich mit der Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung psychischer, psychosomatischer und neurologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Dauer: Die Facharzt-Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie dauert 60 Monate. Davon können bis zu 12 Monate in anderen Gebieten abgeleistet werden.
- Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Das Logbuch
ist ein verpflichtender Bestandteil der Facharztausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater und muss nach erfolgreicher Absolvierung aller Inhalte der Weiterbildung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Ärztekammer geschickt werden. Das Logbuch enthält den Weiterbildungsgang Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie alle dokumentierten Inhalte und Kenntnisse, die im Rahmen der Facharztausbildung vermittelt wurden.
eLogbuch – Die digitale Variante
Zur kontinuierlichen Dokumentation der Weiterbildungsinhalte und des -Fortschritts gibt es seit 2020 das bundesweit einheitliche elektronische Logbuch (eLogbuch), das für alle Assistenzärzte/-innen mit Weiterbildungsbeginn nach dem 1.11.2020 verpflichtend geführt werden muss. Im Falle eines Kammerwechsels ist so beispielsweise der Ausbildungsfortschritt einheitlich vergleichbar.
Sie interessieren sich für eine Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie?
Wir, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (bkjpp), unterstützen Sie gerne.
- Arbeitszeiten, die mit einer jungen Familie vereinbar sind
- Keine Nacht- oder Wochenenddienste
- 1:1 lernen von erfahrenen fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen
- Praktische Erfahrung sammeln für die Entscheidung zu einer späteren Niederlassung
- Faire Bezahlung
- Flache Hierarchien und familiäres Arbeitsklima
- Zusammenarbeit und Austausch mit unterschiedlichen Berufsgruppen wie Psychologen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen